Bauherrnhaftpflicht- und Bauwesenversicherung
Ob Neubau oder großer Umbau – der Bauherr steht bei allen Forderungen an erster Stelle. Um sich vor den Ansprüchen Dritter zu schützen, sollten Bauherren vor Beginn der Arbeiten eine
Haftpflichtversicherung abschließen.
Betriebshaftpflichtversicherungen enthalten eine solche Deckung oft automatisch – allerdings ist diese in der Regel mit nicht besonders hohen Baukostensummen begrenzt und greift bei größeren
Projekten nicht.
Eine Bauwesenversicherung wiederum ist für unvorhersehbare Schäden an einem in Bau befindlichen Gewerk zuständig. Eine (meist prämienfreie) Rohbauversicherung deckt in der Regel nur Schäden
durch Brand, Blitzschlag und Explosion sowie durch Sturmwind, Hagel und Schneedruck (sobald das Gebäude allseitig geschlossen ist). Schäden durch Böswilligkeit (Vandalismus), Folgeschäden aus
Materialfehlern, Versagen von Stützkonstruktionen, Kranumsturz, Böschungseinbruch etc. sind in der Rohbauversicherung nicht gedeckt.
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