Betriebshaftpflicht für luftfahrttechnische Betriebe
Luftfahrttechnische Betriebe (inkl. CAMO), Zulieferer der Luftfahrtindustrie sowie Händler von Luftfahrzeugen benötigen in der Regel eine Luftfahrt- Produkthaftpflichtversicherung. Diese bietet
Versicherungsschutz für den Fall, dass der Betrieb wegen eines eingetretenen Schadenereignisses für Sach- oder Personenschäden in Haftung genommen wird. Je nach Unternehmen umfasst die
Versicherungsdeckung die Herstellung bzw. Lieferung fehlerhafter Luftfahrzeuge oder Teile davon oder die fehlerhafte Ausführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten an fremden Luftfahrzeugen
oder -teilen.
Je nach Ihrer spezifischen Risikosituation ist auch Versicherungsschutz für in Ihrer Obhut befindliche, fremde Luftfahrzeuge möglich.