Luftfahrzeug-Versicherungen

Als Halter eines Luftfahrzeuges haften Sie im Rahmen der Gefährdungshaftung für Personen- und Sachschäden, die durch den Betrieb des Luftfahrzeuges entstanden sind. Der Versicherungsschutz der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch des Luftfahrzeuges.
Eingeschlossen ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Halters sowie aller Personen, die mit Wissen und Willen des Halters an der Führung und Bedienung des Luftfahrzeuges beteiligt sind. Versicherbar sind ein- und zweimotorige Flugzeuge, Ultraleichtflugzeuge, (Motor-)Segelflugzeuge, Helikopter, Ballone und auch diverse Luftsportgeräte.

Die Kaskoversicherung bietet finanziellen Schutz bei Beschädigung oder Verlust Ihres Luftfahrzeuges. Die Kaskoversicherung umfasst im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme alle Gefahren, denen ein Flugzeug ausgesetzt ist. Hierbei sind sowohl Risiken während des Betriebes als auch während der Ruhezeiten versichert.

Als Versicherungsmakler vertreten wir keine Versicherung. Wir vertreten Sie.
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Otto Krupka
Restaurant Director in New York
Otto Krupka