Piloten-Unfallversicherung

In klassischen Unfallversicherungen sind Unfälle im Rahmen der beruflichen Tätigkeit als Pilot, teilweise aber sogar als Passagier von Luftfahrzeugen nicht gedeckt. Für diese Risiken ist ein spezieller Versicherungsschutz nötig. In diesen Spezialprodukten sind alle Insassen von Luftfahrzeugen versicherbar - vom Passagier, über den Fluglehrer bis zum Piloten selbst. Auch für die Benützung von Luftsportgeräten, wie zum Beispiel Heißluftballonen, Drachenflieger, Paragleiter und Ähnliches empfiehlt sich der Abschluss einer solchen Versicherung.

Persönliche Beratung steht bei uns in allen Fragen rund um Versicherung und Vorsorge im Mittelpunkt.
"Seine umsichtige Art, immer die Interessen seiner Klienten im Vordergrund, hat mich bewogen, ihm alle meine Versicherungsangelegenheiten zu überantworten."
Reinhold Görg
Oberst a.D., Inhaber der Motorbootfahrschule Wachau
Reinhold Görg